Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eine kostenfreie Stornierung des Auftrags ist nach Unterzeichnung des Angebotes bis 7 Tage vor Durchführung der Reinigungsarbeiten/sonstigen Werkleistungen möglich. Bei einer Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor Arbeitsbeginn stellen wir Ihnen 50% des Offertbetrages in Rechnung. Bei einer Stornierung des Auftrags innerhalb von 24 Stunden vor Beginn der Ausführung sind Sie zur Zahlung des gesamten Angebotsbetrages verpflichtet.

Eine Stornierung eines Termins zur Arbeitsaufnahme oder sonstigen Firmenleistung ist bis 24 Stunden vorher kostenfrei möglich. Danach fällt eine Anfahrtspauschale von 45,- € an.

Bestimmt durch: Lavos Totaal Service

Artikel 1: Definitionen 

  • A. – Tätigkeiten: Reinigungstätigkeiten und/oder andere geschäftliche Dienstleistungen.
  • B. – Parteien:
    • 1. Auftraggeber: die natürliche oder juristische Person, für die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen gearbeitet wird. Die natürliche oder juristische Person, für die Reinigungsarbeiten und/oder andere gewerbliche Dienstleistungen im Rahmen eines Subunternehmervertrages ausgeführt werden, gilt nicht als Auftraggeber im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn diese Arbeiten von der betreffenden Person selbst angenommen wurden. (Siehe auch: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Subunternehmer.)
    • 2. Auftragnehmer: die natürliche oder juristische Person, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen Arbeiten für den Auftraggeber ausführt.
  • C. – Arbeitsprogramm: ein Formular, auf dem der Auftragnehmer in Absprache mit dem Auftraggeber eine Beschreibung der Arbeiten erstellt und dabei, wenn möglich, Ort, Zeit und Häufigkeit der verschiedenen Arten von Arbeiten angibt. D. Objekt: das sauber zu haltende Gebäude, Wohnung, Büro, sanitäre Einrichtungen usw.

Artikel 2: Angebot

  • Alle Angebote sind freibleibend, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  • Möchten Sie ein unterzeichnetes Angebot innerhalb von 7 Tagen vor Arbeitsbeginn stornieren, ist dies kostenfrei.
  • Bei einer Stornierung innerhalb von 5 Tagen vor Beginn berechnen wir 50% des Angebotes.

Artikel 3: Auftragsbestätigung oder unterzeichnetes Angebot

  • A. – Nachdem der Auftragnehmer den Inhalt der Vereinbarung durch die Zusendung der Auftragsbestätigung und des Arbeitsprogramms an den Auftraggeber bestätigt hat, kann der Auftragnehmer davon ausgehen, dass der Auftraggeber der Auftragsbestätigung und dem Arbeitsprogramm vollständig zugestimmt hat, es sei denn, der Auftraggeber hat 8 Tage Nach Erhalt der Auftragsbestätigung und des Arbeitsprogramms hat der Auftragnehmer eine gegenteilige Mitteilung mittels eingeschriebenen Briefes zu machen.
  • B. – Für den Inhalt der Vereinbarung zwischen den Parteien sind ausschließlich die in der Auftragsbestätigung und dem dazugehörigen Arbeitsprogramm genannten Bedingungen maßgebend.
  • C. – Bei einmaligen Arbeiten gilt die Auftragsbestätigung und das Arbeitsprogramm durch den Auftraggeber als akzeptiert, wenn er diese unterzeichnet oder mit der Ausführung der Arbeiten beginnt.

Artikel 4: Änderung der Vereinbarung

  • A. – Änderungen gegenüber dem, was in der Auftragsbestätigung vereinbart wurde, sind für die Parteien, mit Ausnahme der in Artikel 6 Absatz b und Artikel 9 Absatz c dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Fälle, nur dann verbindlich, wenn diese Änderungen schriftlich vereinbart wurden. von den Parteien in Form einer Nachtragsklausel zur ursprünglichen Auftragsbestätigung oder zum ursprünglichen Angebot.

Artikel 5: Unterauftragsvergabe

  • A. – Der Auftragnehmer wird den Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ganz oder teilweise durch Dritte ausführen lassen. Für Fensterreinigungsarbeiten und/oder einmalige Arbeiten ist die Erlaubnis nicht erforderlich.
  • B. –  Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber darüber informieren, wenn Fensterreinigungsarbeiten und/oder einmalige Arbeiten durch Dritte ausgeführt werden sollen.
  • C. – Für die Vergabe von Unteraufträgen im Auftrag des Auftragnehmers gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unteraufträge.

Artikel 6: Ausführung der Vereinbarung

  • A. – Die Arbeiten werden gemäß dem Arbeitsprogramm durchgeführt.
  • B. – Stellt sich während der Ausführung des Vertrages heraus, dass geringfügige Abweichungen notwendig oder wünschenswert sind und auch umgesetzt werden können, kann der Auftragnehmer die Ausführung nach eigenem Ermessen ändern, ohne dass hierfür eine Preisanpassung erfolgt. Dies ist allerdings nur zulässig, wenn das so geänderte Arbeitsprogramm eine mindestens vergleichbare Qualität gewährleistet und die Abweichungen dem Auftraggeber mitgeteilt werden.
  • C. – Wenn sich während der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass dauerhafte Abweichungen vom Arbeitsprogramm erforderlich sind, und wenn diese Abweichungen derart sind, dass sie mit einer Preisanpassung einhergehen, erfolgt diese Preisanpassung in Konsultationen zwischen den Parteien und unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Artikels 4.
  • D. – Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden die Arbeiten ausschließlich an Werktagen – ausgenommen christliche oder gesetzliche Feiertage – von Montag bis Freitag durchgeführt. Sollten nach Auffassung des Auftraggebers oder des Auftragnehmers plötzliche besondere Umstände dies erforderlich machen, kann in Absprache von den hier getroffenen Regelungen abgewichen werden.

Artikel 7: Vertragserfüllung und -kontrolle

  • A. – Wenn der Auftraggeber während der Vertragslaufzeit feststellt, dass die Ausführung des Arbeitsprogramms erheblich von dem abweicht, was vereinbart wurde, oder wenn der Auftraggeber auf der Grundlage eines zuvor zwischen den Parteien schriftlich vereinbarten Qualitätsstandardisierungs- und Kontrollsystems Stellt der Auftraggeber fest, dass das Ergebnis der Ausführung des Arbeitsprogramms deutlich hinter dem zuvor vereinbarten Niveau zurückbleibt, wird er den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich über die von ihm festgestellte(n) Abweichung(en) informieren.
  • B. – Die betreffende schriftliche Meldung muss mindestens enthalten: 1. eine genaue Beschreibung von Zeit, Ort, Art und Schwere der festgestellten Abweichung; 2. eine angemessene Frist, innerhalb derer der Auftragnehmer die festgestellte Abweichung zu beseitigen hat.
  • C. – Behebt der Auftragnehmer die festgestellte Abweichung nicht innerhalb der gesetzten Frist oder nicht ordnungsgemäß, steht es dem Auftraggeber frei, den geschlossenen Vertrag sofort und ohne gerichtliche Einschaltung zu kündigen.
    Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die Kündigung des Vertrages per eingeschriebenen Brief mitteilen. Der Vertrag wird jedoch nicht gekündigt, wenn es sich bei der festgestellten Abweichung um die erste Abweichung handelt, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten mitteilt, oder wenn die festgestellte Abweichung von so geringer Bedeutung ist, dass eine solche Abweichung bei angemessener Betrachtung die Interessen des Auftraggebers und des Auftragnehmers dürfen nicht zu einer Kündigung des Vertrages führen.

Artikel 8: Werkzeuge

  • A. – Alle Kosten für die zur Ausführung des Vertrags erforderlichen Hilfs- und Reinigungsmittel sind im Preis inbegriffen. Ausgenommen sind Schimmelentfernung, Kalkschutz und spezielle Bodenreinigung. Der Auftragnehmer ist in seiner Wahl der Hilfs- und Reinigungsmittel frei, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  • B. – Unbeschadet der Bestimmungen unter a. oben stellt der Auftraggeber die für die Durchführung des Arbeitsprogramms erforderlichen Wasser-, Strom- und Gasmengen unentgeltlich zur Verfügung. Bei der Durchführung von Fensterreinigungsarbeiten im Außenbereich des Gebäudes ist es dem Auftragnehmer gestattet, die im Gebäude vorhandenen Einrichtungen für Arbeiten im Außenbereich unentgeltlich zu nutzen.
  • C. – Zur Lagerung von Materialien werden in Absprache zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ausreichend abschließbare Räume, wie z.B. Arbeitsschränke und dergleichen, unentgeltlich zur Verfügung gestellt, die ausschließlich dem Auftragnehmer zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers eingesetzten und gelagerten Betriebsmittel (einschließlich Materialien, Betriebsmittel und Maschinen) wie ein guter Vater zu behandeln, die Geschäftsräume ordnungsgemäß zu verschließen und alle Maßnahmen zu treffen, die für die Erhaltung dieser Betriebsmittel erforderlich sind. Die für die Reinigungsarbeiten eingesetzten Materialien, Geräte und Maschinen bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer auf erstes Anfordern hin mitzuwirken, um diesem die Rücknahme der beanstandeten Ware zu ermöglichen.
  • D. – Der Auftraggeber stellt in Absprache mit dem Auftragnehmer dem Personal des Auftragnehmers unentgeltlich ausreichende Räumlichkeiten wie Garderobe, Lagerräume und dergleichen zur Verfügung.

Artikel 9: Prijs

  • A. – Der Preis richtet sich nach den Wünschen des Auftraggebers sowie der zum Zeitpunkt der Leistungsaufnahme vorhandenen bzw. angegebenen oder vermuteten Fläche und Belegung, Einrichtung, Inventar, Nutzung und Zweck des Objektes.
  • B. – Sollten sich die in Absatz a. dieses Artikels genannten Umstände ändern und nach Auffassung des Auftragnehmers Preisanpassungen erforderlich machen, werden Preisanpassungen in Absprache mit dem Auftraggeber und unter Einhaltung von Artikel 4 vorgenommen.
  • C. – Wenn während der Laufzeit des Vertrags eine Änderung der Löhne und/oder anderer Kosten des Auftragnehmers eintritt, und zwar infolge einer Änderung des einschlägigen Tarifvertrags oder infolge von Gesetzen, Erlasse oder Entscheidungen der Regierung verlangen etwas anderes oder treten Änderungen bei den Kosten der eingesetzten Hilfsstoffe, Materialien, Transportmittel und dergleichen ein, so wird der Vertragspreis angepasst.

Artikel 10: Zahlung

  • A. – Die Rechnungsstellung erfolgt zu den im Angebot genannten Zeitpunkten. Sofern im Angebot keine andere Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Rechnungsstellung spätestens in der dritten Woche des Kalendermonats bzw. des Vierwochenzeitraums. Die Zahlung muss innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen. Für Privatpersonen ist die Inanspruchnahme unserer Leistungen auf Rechnung nicht möglich, die Bezahlung muss unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten per EC-Karte erfolgen.
  • B. – Bei Zahlung nach Ablauf dieser Frist werden die gesetzlichen Zinsen berechnet.
  • C. – Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Arbeiten einzustellen, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung nicht nachkommt.
  • D. – Sämtliche im Zusammenhang mit einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Einziehung entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die außergerichtlichen Kosten werden auf 15 % der Hauptsumme festgesetzt.
  • E. – Die Aufrechnung von (angeblichen) Forderungen des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer ist nicht gestattet.

Artikel 11: Eigentumsvorbehalt

Wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber Waren, beispielsweise Reinigungsprodukte und Hygieneartikel, verkauft, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an diesen Waren vor, bis die Rechnungen, die sich auf die Waren beziehen, vom Auftraggeber bezahlt wurden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Ablauf der Gültigkeit der von ihm dem Auftraggeber diesbezüglich übersandten Rechnungen die Ware, soweit sie nicht verwendet wurde, ohne weitere Ankündigung zurückzunehmen.

Artikel 12: Haftung

  • A. – Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden an Gebäuden, Inventar, Personen oder Eigentum des Personals des Auftraggebers, wenn diese Schäden auf ein zurechenbares Versäumnis oder eine Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seines Personals oder seiner Subunternehmer bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zurückzuführen sind. . die vereinbarten Arbeiten. Die Haftung darf einen Höchstbetrag von 1.134.000 Euro je Schadensereignis nicht übersteigen. Über einen Betrag von 1.134.000 Euro hinaus haftet der Auftragnehmer nicht. Die Parteien können, sofern dies schriftlich erfolgt, einen anderen Höchstbetrag für die Haftung des Auftragnehmers vereinbaren (siehe Absatz b dieses Artikels).
  • B. – Bei Vertragsabschluss kann vereinbart werden, dass die Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seines Personals oder seiner Subunternehmer zurückzuführen sind, die am Gebäude, am Inventar, an Personen arbeiten, oder Eigentum des Personals des Kunden, wird auf einen Betrag höher als 1.134.000 €, jedoch nicht höher als 2.500.000 € je Ereignis festgesetzt. Die durch die Absicherung dieser Haftungserweiterung beim Auftragnehmer entstehenden Mehrkosten trägt der Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  • C. – Die in den Absätzen a und b genannten Schäden, für die der Auftragnehmer bis zum angegebenen oder vereinbarten Höchstbetrag haftet, bleiben auf direkte Sachschäden und Personenschäden beschränkt. Der Auftragnehmer haftet niemals für finanzielle Schäden oder Folgeschäden. Bei Schlüsselverlust werden lediglich die Kosten für den Ersatzschlüssel erstattet.
  • D. – Der Auftragnehmer hat im Hinblick auf die in den vorstehenden Absätzen genannte Haftung eine Betriebshaftpflichtversicherung (AVB) abgeschlossen. Bei Aufsichtsfällen ist der Schaden ungeachtet der Bestimmungen der Absätze a und b bis zur Höhe der Versicherungssumme des Auftragnehmers ersatzfähig, wobei die Mindestversicherungssumme 50.000 € je Schadensfall und 100.000 € je Versicherungsjahr beträgt.
  • E. – Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die in diesem Artikel nicht erwähnt sind.
  • F. – Beim Einsatz einer Hubarbeitsbühne übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Schäden an Pflanzen, Rasen, Pflaster, Rohren, Brunnen usw.
  • G. – Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter aus oder infolge der Durchführung dieses Vertrages frei.
  • H. – Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schäden innerhalb von 14 Tagen nach Schadensereignis zu melden.

Artikel 13: Beziehungsklausel

  • A. – Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, während der Laufzeit des Arbeitsvertrags mit dem Auftragnehmer oder während der Laufzeit des Vertrages zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer und für einen Zeitraum von 6 Monaten nach dessen Beendigung Personal des Auftragnehmers zu beschäftigen, um den Auftragnehmer zu beschäftigen oder ihn in irgendeiner Weise direkt oder indirekt und ohne das Wissen des Auftragnehmers mit der Ausführung von Arbeiten für den Auftraggeber zu beauftragen.
  • B. – Wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Auftragnehmers ein Arbeitsverhältnis und/oder einen anderen Vertrag über die Erbringung ähnlicher Arbeiten/Dienstleistungen mit den in Absatz a. dieses Artikels genannten Arbeitnehmern abschließt, innerhalb der in Absatz a. dieses Artikels genannten Frist Beträgt die in Absatz a genannte Vertragsdauer 6 Monate, so verwirkt der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 € pro besagtem Arbeitsverhältnis/Vertrag und pro Woche oder Teilwoche, die das besagte Arbeitsverhältnis/der besagte Arbeitsvertrag gedauert hat oder fortbesteht.

Artikel 14: Dauer der Vereinbarung und Kündigung

  • A. – Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  • B. – Die Kündigung des Vertrages kann von beiden Parteien nur per eingeschriebenem Brief erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt in jedem Fall mindestens 3 Monate und beginnt: - im Falle einer Kündigung durch den Auftragnehmer: mit der Erklärung der Kündigung mittels eingeschriebenen Briefes. – im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber: 1. wenn der Auftragnehmer an einem neuen Vergabeverfahren teilnimmt: zu dem Zeitpunkt, zu dem dem Auftragnehmer der neue Auftragnehmer schriftlich bekannt gegeben wurde; 2. wenn der Auftragnehmer nicht an einer neuen Ausschreibung teilnimmt: zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kündigung per Einschreiben erfolgt, jedoch mit der Maßgabe, dass die Kündigungsfrist mindestens einen Monat nach dem Zeitpunkt liegen muss, zu dem der neue Auftragnehmer oder der Die Entscheidung zur Neuausschreibung erfolgt schriftlich. wurde dem Auftragnehmer mitgeteilt. Die Kündigung erfolgt zum Ende des Kalendermonats.
  • C. – Unbeschadet der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes sind die Parteien berechtigt, den geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ohne dass ein Gerichtsverfahren erforderlich ist und ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, und zwar zu dem Zeitpunkt, an dem: 1. der anderen Partei wird ein Zahlungsaufschub gewährt oder sie fordert die Zahlung; 2. gegen die andere Partei Insolvenz angemeldet wurde.

Artikel 15: Vertragsänderung und Beschäftigung

  • A. – Der Auftragnehmer wird sein Personal nach den geltenden tariflichen Bestimmungen vergüten. Er nimmt sämtliche Abzüge und Zahlungen für Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und AOW vor. usw. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen diesbezüglichen Ansprüchen frei.
  • B. – Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, sich im Falle einer Vertragsänderung entsprechend den arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Tarifvertrages für das Reinigungs- und Fensterreinigungsgewerbe (CAO) zu verhalten. Der Auftragnehmer wird sich daher bei Vertragsabschluss mit dem Auftraggeber sowie bei dessen Beendigung – sofern es sich um eine Vertragsänderung handelt – mit den anderen beteiligten Auftragnehmern abstimmen, um möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten und die Umsetzung sicherzustellen, um eine tarifvertragliche Verpflichtung, die auf einem der beiden Auftragnehmer ruhen kann, der Reinigungskraft einen Arbeitsvertrag anzubieten.
  • C. – Sofern der Auftraggeber nach Beendigung des Vertrags mit dem Auftragnehmer die in Artikel 1 Absatz a genannten Arbeiten nicht an eine andere Partei auslagert, sondern in das Unternehmen eingliedert, gelten die Artikel BW 7:662 ff. über den Übergang von Unternehmen anwenden.

Artikel 16: Höhere Gewalt

  • A. – Wenn die vereinbarten Arbeiten aufgrund höherer Gewalt auf Seiten des Auftraggebers vorübergehend – für maximal 3 Monate – nicht oder nur teilweise ausgeführt werden können, berechtigt dies den Auftraggeber nicht zu einer Minderung der vereinbarten Gesamtpreis für diesen Zeitraum.
  • B. – Dauert die höhere Gewalt länger als den in Absatz a. dieses Artikels genannten Zeitraum, vereinbaren Auftragnehmer und Auftraggeber den Gesamtpreis, der für die verbleibende Dauer der höheren Gewalt gilt.
  • C. – Können aufgrund von Maßnahmen des Auftraggebers die vereinbarten Arbeiten vorübergehend nicht oder nur teilweise ausgeführt werden oder sind sie nicht sinnvoll, so berechtigt dies den Auftraggeber nicht zu einer Minderung des vereinbarten Gesamtpreises für diesen Zeitraum.

Artikel 17: Streitigkeiten

  • A. – Sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung, Durchführung und Beendigung des Vertrags werden unter Ausschluss der Zivilgerichte und Berufungsverfahren dem Schiedsrat für die Reinigungs- und Unternehmensdienstleistungsbranche zur Entscheidung vorgelegt. Ein Streitfall liegt dann vor, wenn eine der Parteien erklärt, dass dies der Fall ist. Die entsprechende Erklärung ist der anderen Vertragspartei mittels eingeschriebenen Briefes mitzuteilen.
  • B. – Die Behandlung einer Streitigkeit durch die Schiedsstelle für das Reinigungs- und Dienstleistungsgewerbe setzt die Möglichkeit außer Kraft, den Vertrag aufgrund der Tatsachen, die zur Streitigkeit geführt haben, als aufgelöst zu betrachten.
  • C. – Der Schiedsrat für die Reinigungs- und Unternehmensdienstleistungsbranche entscheidet über den Streitfall gemäß den ihm auferlegten Vorschriften.